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   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92   

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VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92 (https://dejure.org/1994,5299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1994 - 7 S 2294/92 (https://dejure.org/1994,5299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 7 S 2294/92 (https://dejure.org/1994,5299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des Schwerbehinderten für Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber infolge des Prozeßvortrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schwerbhinderten und Arbeitgeber; Mitverantwortung des Schwerbehinderten für die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Kopieren von Bilanzen und Beleidigungen gegen den Arbeitgeber; Ermessensgebrauch der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des Schwerbehinderten für Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber infolge des Prozeßvortrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 367
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 30.05.1983 - 9 Sa 21/83

    Krankenhausarzt; Bauchhöhlenoperation; Hilfspersonal; Überwachung von Mullgewebe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
    Die hiergegen vom Kläger angestrengte arbeitsgerichtliche Klage hatte Erfolg (Verfahren mit den Az.: 2 Ca 607/82 und 9 Sa 21/83).

    So habe er gegenüber der ersten außerordentlichen Kündigung behauptet, er habe gehört, deren wahrer Grund liege darin, daß er sich geweigert habe, Forderungen, die sich gegen die Ehefrau des Geschäftsführers der Beigeladenen privat gerichtet hätten, mit Firmenmitteln zu begleichen und die Rechnungen so umzuschreiben, daß für diese Aufwendungen Investitionszulage bezogen werden könne (Schriftsatz an das Arbeitsgericht vom 8.12.1982 - 2 Ca 607/82 - AS 90 ff.; Schriftsatz an das Landesarbeitsgericht vom 20.4.1983 - 9 Sa 21/83 - AS 156 f.).

    Dem Senat liegen 6 Band Akten der arbeitsgerichtlichen Verfahren (Az.: 2 Ca 607/82, 9 Sa 21/83; 2 Ca 688/82, 9 Sa 50/83; 2 Ca 617/85, 10 Sa 57/88), die Akten des Beklagten und die in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwachsenen Gerichtsakten vor.

    - er eine Mitwirkung an der nachträglichen Vortäuschung gegen die Firma gerichteter Forderungen versagt habe (SS. v. 8.12.1982 - 2 Ca 607/82 -, Band 1, AS 96; und SS. v. 20.4.1983, aaO, Band 2, AS 156 f.);.

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
    Wertende Äußerungen über Verhalten und Person des anderen Prozeßbeteiligten bzw. - wie hier - seines Geschäftsführers stehen auch im Prozeß grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wobei im "Kampf um das Recht" ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.4.1991, NJW 1991, 2074).

    sind nach Auffassung des erkennenden Senats durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt und noch nicht als ehrverletzende Äußerungen zu werten, weil sie in einem inneren Zusammenhang zur Verteidigung der Rechte des Klägers im Kündigungsschutzprozeß stehen und auch deren Unhaltbarkeit nicht ohne weiteres auf der Hand liegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.4.1991, aaO).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
    Durch Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 51.90 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 5.9.1990 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche

    Sollte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses ganz oder weitaus überwiegend dem Beigeladenen zuzurechnen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - die Nichtzulassung der Revision wurde vom BVerwG mit Beschl. vom 16.12.1994 - 5 B 2294/92- bestätigt), bzw. dass diesem erhebliche Pflichtverletzungen bei der Amtsführung vorgehalten werden können, ist die Zustimmung zu erteilen.
  • VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Ermittlungspflichten des

    Danach prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO), insbesondere ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1994, - 7 S 2294/92 -, ).
  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    Eine Ermessensentscheidung ist u.a. fehlerhaft, wenn die Behörde in ihre Ermessenserwägungen nicht alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat oder wenn sie von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171/06 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris -).
  • VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10

    Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email;

    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10

    Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines

    Danach prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist , insbesondere ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1994, - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10

    Ermessensfehlerhafte Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines

    Danach prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO), insbesondere ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1994, - 7 S 2294/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1994 - 7 S 218/94

    Fehlerhafte Kündigungszustimmung im Falle nur vorgeschobener betriebsbedingter

    Das Gericht prüft lediglich, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist, insbesondere, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. Urteil des Senats vom 9.5.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten -

    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines

    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg. Urteil v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 15.12.2011 - 11 K 2264/11

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 09.04.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG Stuttgart, 03.08.2005 - 8 K 1052/05

    Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung wegen Stilllegung des

  • VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung -

  • VG Stuttgart, 29.08.2011 - 11 K 1326/11

    Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer ordentlichen,

  • VG Stuttgart, 23.01.2006 - 11 K 10.06

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

  • VG Stuttgart, 14.10.2013 - 11 K 1312/13

    Zuschuss zu außergewöhnlichen Belastungen - Leistungen im Rahmen der Begleitenden

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